Reststoffe
Annahmepreis p/kg CHF. 5.00 |
Was gehört zu den Reststoffen und was nicht?
Zu den Reststoffen (auch als Hausmüll oder Kehricht bezeichnet) gehören sämtliche brennbaren, nicht wieder verwertbaren Fraktionen wie zum Beispiel Hygieneartikel und Hygienetücher, Katzensand, Staubsaugerbeutel usw. Brennbare Reststoffe können energetisch zur Erzeugung von Strom und Wärme verwertet werden.
Nicht zu den Reststoffen gehören Umwelt- und gesundheitsgefährdende Sonder-Reststoffe sowie sämtliche noch verwertbaren Gegenstände und nicht brennbare Fraktionen wie zum Beispiel elektrische und elektronische Geräte, Faserzementplatten, Blumentöpfe, Fenster, Spiegel, Metallgegenstände usw.